Das Adjudikationsverfahren
Unsere Ingenieursozietät bietet Ihnen zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche aus Ingenieurverträgern und -leistungen das kostengünstige Adjudikationsverfahren an. Im Folgenden möchten wir Ihnen diese neue Möglichkeit einer außergerichtlichen Einigung näher bringen.
Die gerichtliche Durchsetzung von Ansprüchen aus Verträgen von Bauherren mit Planern oder Unternehmen ist besonders in Deutschland nur schwer und kostenintensiv möglich. Viele Gerichtsverfahren sind langwierig und führen nicht zu zufrieden stellenden Ergebnissen.
Laut Umfragen sind zwei Drittel der Beteiligten mit den staatlichen Zivilprozessen unzufrieden. Aus diesem Grund bemüht sich der Arbeitskreis VII des Deutschen Baugerichtstages um eine Verbesserung dieser Situation.
Eine Möglichkeit bietet hier die Adjudikation, eine in Großbritannien bereits erfolgreich praktizierte Möglichkeit zur außergerichtlichen Streitbeilegung für Baukonflikte. Entscheidungen sollen so schnell und effizient herbeigeführt werden. Ein anschließender Gerichtsprozess ist selbstverständlich nachträglich möglich.
Die Effizienz dieses Verfahrens liegt darin begründet, dass technische Fragen zur Beweiserhebung nicht erst in juristische Formulierungen übertragen werden müssen. Außerdem kann ein Adjudikator durch seine Amtsermittlungsbefugnis und seine Fachkenntnisse die Beweiserhebung auf die wesentlichen Aspekte beschränken. In Fachfragen kann er Sachverständige hinzuziehen.
In Deutschland existiert noch keine gesetzliche Regelung zur außergerichtlichen Streitbeilegung. Allerdings wurde bereits eine Adjudikationsordnung erarbeitet. Da die VOB/B, §18 Möglichkeiten zur außergerichtlichen Streitbeilegung vorsieht, kann die Adjudikation im Bauvertrag auf Grundlage dieser Adjudikationsordnung vereinbart werden, solange keine Verbraucher beteiligt werden. Das Rechtsdienstleistungsgesetz hat als Voraussetzung dafür im Juli 2008 die berufsrechtlichen Möglichkeiten für Nichtjuristen zur Streitbewältigung geschaffen. Als Adjudikatoren können Ingenieure und Architekten auftreten.
Wird die Adjudikation in Bauverträgen verankert, bringt dies viele Vorteile. Häufig können innerhalb kurzer Zeit Sachfragen geklärt und Streitigkeiten beigelegt werden. Es ergibt sich eine baubegleitende Rechtssicherheit, da das Adjudikationsverfahren noch vor Fertigstellung der Bauleistung einsetzen kann und auf Antrag nur einer Partei möglich ist. Die Entscheidungen können durch eine gerichtliche Nachprüfung abgesichert werden.
Die Aufnahme der Adjudikation in Bauverträge bietet mehr Chancen als Risiken und stellt eine praxistaugliche Alternative zur privaten Baurechtsjustiz oder zu Schiedsgerichten dar. Die vom Deutschen Baugerichtstag entwickelte Adjudikationsordnung ist zu finden unter www.deutsches-ingenieurbaltt.de, DIB-WebInfos, Suchwort: Adjudikationsordnung. Weitere nützliche Informationen gibt es unter www.baukonfliktmanagement.com.
Unsere Ingenieursozietät ist seit der Gründung durch Prof. Dr.-Ing. Udo Peil und Prof. Dr.-Ing. Thomas Ummenhofer für eine Vielzahl von außergerichtlichen und gerichtlichen Gutachten tätig. In letzter Zeit bearbeiten wir auch gutachtliche Stellungnahmen, bei denen wir von beiden Seiten beauftragt wurden, um im Sinne des Adjudikationverfahrens schnell und erfolgreich die Streitbeilegung zu erwirken.
